Elektro Stadler
... für Sie am Start!

 

 

Laut Unfallverhütungsvorschrift §3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel geprüft werden. Mein Betrieb übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie und sorgt damit für mehr Sicherheit.

Ich führe die DGUV V 3 (ehemals BGV A 3) - Prüfung ortsveränderlicher und  ortsfester elektrischer Betriebsmittel den neuesten Vorschriften entsprechend durch. Dadurch erreichen Sie optimale Sicherheit am Arbeitsplatz und vermeiden die Gefahr etwaiger Stromschläge oder Kabelbrände (durch ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel). 

   - Die Prüfung wird mit einem Messgerät, das dem neuesten Stand der Technik       entspricht,  durchgeführt.

   - Die Geräte werden auf Beschädigungen an Gehäuse, Stecker, Kupplung oder         Kabel  geprüft.

   - Es wird ein ordnungsgemäßes Prüfprotokoll, wahlweise in Papierform oder           auf CD, erstellt.

   -  Meine Messgeräte werden, wie vom Hersteller gefordert, jährlich kalibriert.

  

Was wird geprüft?

Es werden alle ortsveränderlichen und ortsfeste elektrischen Betriebsmittel geprüft, die am 230V/400V - Stromnetz angeschlossen (angesteckt) sind. Dazu gehören z.B. Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, Multimediageräte, Anschluss- und Verlängerungsleitungen, aber auch Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Schweißgeräte und Drehbänke in Werkstätten.


 Welche Sicherheit gibt Ihnen diese Prüfung?

Wenn nichts zu beanstanden ist,  gibt die Prüfung die Gewissheit, dass die Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. War nicht alles in Ordnung, so gibt die DGUV V 3 - Prüfung in jedem Fall die Gewissheit, dass alle Fehler aufgedeckt wurden.

 

Rechtsfolgen bei der Missachtung der DGUV V 3 - (BGV A 3) Prüfung:

Werden die gesetzlich geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet, ist dies keine Ordnungswidrigkeit. Unter Umständen kann dem Arbeitgeber eine Straftat zur Last gelegt werden. Die Folge können rechtliche Konsequenzen sein: Es werden keine Zahlungen durch die Berufsgenossenschaft beim Eintritt eines Unfalls geleistet. Die Versicherung besteht vor einer Schadensregulierung auf die Vorlage eines gültigen Prüfungsnachweises. Andernfalls muss der Arbeitgeber die Haftung übernehmen.