Prüffristen DGUV V 3 (BGV A 3)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Tabelle 1A enthält Richtwerte für Prüffristen. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.
Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist: Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschluss-leitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft ,bei Verwendung-geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt, wenn die in Tabelle 1B genannten Festlegungen eingehalten werden.
Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel:
Anlage/Betriebsmittel | Prüffristen | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”(DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter – in stationären Anlagen – in nicht stationären Anlagen | 6 Monate arbeits-täglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Ouelle: etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/.../dguv_vorschrift_3_a11-2014.pdf
(Die Reihenfolge der Tabellen wurde hier aufgrund der Priorität der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel verändert.)